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- Bestattungsunternehmen, die das Markenzeichen führen, erfüllen strenge persönliche, fachliche und betriebliche Kriterien und garantieren die Einhaltung der anspruchsvollen ethischen Standards des Bundesverbandes Deutscher Bestatter. Durch unabhängige Prüfer kontrolliert und zertifiziert der Bundesverband Deutscher Bestatter regelmäßig, ob die Qualitätskriterien erfüllt werden.
Der Beruf des Bestatters im Wandel der Zeit
Bis zum Ende des Jahrhunderts war es innerhalb unserer Kultur Aufgabe der Familie und der Nachbarschaft, sich nach dem Tod um den Leichnam zu kümmern und mit der Unterstützung der Kirche die Beerdigung auszurichten.
Der Schreiner fertigte lediglich den Sarg. Der Fuhrmann besorgte den Transport zum Friedhof. Im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts tauchten erstmals Menschen auf, die gegen Bezahlung die bislang ehrenamtlichen Tätigkeiten bei den Beerdigungen übernahmen.
1885 gab es den ersten berufsständigen Zusammenschluss im Bestattungsgewerbe dem „Verband der Großberliner Sargtischlermeister und Inhaber von Bestattungsinstituten“. Danach wurden Landesverbände gegründet.
Seit 1957 gibt es den „Bundesverband des deutschen Bestattungsgewerbes“. Darin sind 4/5 aller Unternehmen zusammengeschlossen. Die Zahl der Bestattungsbetriebe nahm in den letzten Jahren stark zu. Etwa 95% sind Familienbetriebe. Mit den Inhaber-/innen beträgt die Zahl der Beschäftigten durchschnittlich fünf bis sieben pro Betrieb. Insgesamt arbeiten etwa 25.000 Menschen direkt für das Bestattungsgewerbe. Hinzu kommen Sargträger oder Mitarbeiter, die nur gelegentlich beschäftigt sind.
In Deutschland gilt das Bestattungswesen als ein Gewerbe. Jeder, der einen Gewerbeschein erwirbt, kann ein Bestattungsunternehmen gründen. Lehre und Ausbildung sind nicht vorgeschrieben.
Da jedoch der professionelle Umgang mit den Verstorbenen und deren Angehörigen eine Menge Fachwissen und Menschenkenntnis voraussetzt, werden Fachprüfungen angeboten. Wer sie absolviert, ist berechtigt das Fachzeichen „Fachgeprüfter Bestatter“ zu führen. Das Fachzeichen ist ein Sarg vor einem dreiteiligen Kirchenfenster.
Der Schreiner fertigte lediglich den Sarg. Der Fuhrmann besorgte den Transport zum Friedhof. Im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts tauchten erstmals Menschen auf, die gegen Bezahlung die bislang ehrenamtlichen Tätigkeiten bei den Beerdigungen übernahmen.
1885 gab es den ersten berufsständigen Zusammenschluss im Bestattungsgewerbe dem „Verband der Großberliner Sargtischlermeister und Inhaber von Bestattungsinstituten“. Danach wurden Landesverbände gegründet.
Seit 1957 gibt es den „Bundesverband des deutschen Bestattungsgewerbes“. Darin sind 4/5 aller Unternehmen zusammengeschlossen. Die Zahl der Bestattungsbetriebe nahm in den letzten Jahren stark zu. Etwa 95% sind Familienbetriebe. Mit den Inhaber-/innen beträgt die Zahl der Beschäftigten durchschnittlich fünf bis sieben pro Betrieb. Insgesamt arbeiten etwa 25.000 Menschen direkt für das Bestattungsgewerbe. Hinzu kommen Sargträger oder Mitarbeiter, die nur gelegentlich beschäftigt sind.
In Deutschland gilt das Bestattungswesen als ein Gewerbe. Jeder, der einen Gewerbeschein erwirbt, kann ein Bestattungsunternehmen gründen. Lehre und Ausbildung sind nicht vorgeschrieben.
Da jedoch der professionelle Umgang mit den Verstorbenen und deren Angehörigen eine Menge Fachwissen und Menschenkenntnis voraussetzt, werden Fachprüfungen angeboten. Wer sie absolviert, ist berechtigt das Fachzeichen „Fachgeprüfter Bestatter“ zu führen. Das Fachzeichen ist ein Sarg vor einem dreiteiligen Kirchenfenster.

