Die Rechtsmedizin (früher: Gerichtsmedizin) beschäftigt sich mit Fragen aus der straf-, zivil- und versicherungsrechtlichen Praxis, die nur mit Hilfe wissenschaftlicher Methoden (Medizin, Chemie, Biologie) beantwortet werden können.
Die Aufgaben des Rechtsmediziners umfassen:
Die Rechtsmedizin ist durch einschlägige TV-Serien und -Reportagen sowie durch populäre Figuren in der Kriminalliteratur in ein breites öffentliches Interesse gerückt. Das Bild des Rechtsmediziners, welches hierbei gezeichnet wird, stimmt jedoch nur bedingt. Rechtsmediziner lösen keine Kriminalfälle. Sie tragen durch ihre Arbeit lediglich zur Aufklärung von Verbrechen bei. Rechtsmedizinische Untersuchungen liefern nur Teile des Puzzles, die schliesslich durch die Arbeit der Untersuchungs- und Strafverfolgungsbehörden zu einem Bild zusammengefügt werden. Auch ist die landläufige Meinung, Rechtsmediziner hätte nur mit Toten zu tun, falsch. Immer mehr werden Rechtsmediziner zur Untersuchung und Beurteilung von Verletzungen an lebenden Gewaltopfern von den Untersuchungsbehörden beigezogen.
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